Liebe Leute - wer kennt sich da (rechtlich) aus: Anfrage einer Kundin, ob die Notierung einer Klavierfassung von einem per mp3 gelieferten Popsong - vertrieben von einem Karaoke-Zulieferer möglich wäre. Wäre sie natürlich, aber darf man das?
musicara
Übertragung Popsong Playbck in Noten
Übertragung Popsong Playbck in Noten
Der Volltakt ist dem Auftakt an Umfang und Volumen überlegen.
N.N. Schwaderlapp
N.N. Schwaderlapp
- Sterndeuter
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- Registriert: Di Sep 15, 2009 5:03 pm
Soweit ich weiß, sind Arrangements eines Stücks (und ein solches ist ein "Klavierauszug", wenn man das so nennen will, ja) legal auch ohne Zustimmung des Komponisten/Rechteinhabers. Belegen kan ich diese Aussage aber leider nicht und lasse mich auch gern eines besseren belehren. Schließlich gibt es immer mal Anfragen nach Arrangements "nach Gehör"...
Finale 27 auf Windows 10
Wirklich legal nicht, aber i.d.R. stillschweigend geduldet. Du wirst aber die 1/12 Bearbeiter-Tantiemen nicht bekommen.
Beste Lösung: Betrachte: das ganze als „Dienstleistung“: Die Dame kann selbst nicht transkribieren (was sie rechtlich dürfte), also bezahlt sie dich dafür. Auf der Rechnung steht dann auch nicht „Arrangement erstellt", sondern etwa: „Für das Erstellen von Notenmaterial...“
MM
Beste Lösung: Betrachte: das ganze als „Dienstleistung“: Die Dame kann selbst nicht transkribieren (was sie rechtlich dürfte), also bezahlt sie dich dafür. Auf der Rechnung steht dann auch nicht „Arrangement erstellt", sondern etwa: „Für das Erstellen von Notenmaterial...“
MM