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Mehrwertsteuersatz?

Verfasst: Do Mär 26, 2015 4:22 am
von Ingo
Liebe Notenknechte,
ich habe bisher immer einen Mehrwertsteuersatz von 19% berechnet, was auch kein Verlag beanstandet hat, bin aber jetzt darauf aufmerksam gemacht worden, daß für Noten der ermäßigte Steuersatz von 7% gelte. Da die Steuersätze von den Insassen einer psychiatrischen Klinik erdacht wurden, sodaß (damit) sie kein normaler Mensch nachvollziehen kann, interessiert mich, wie Ihr das handhabt? Freue mich auf zahlreiche Zuschriften: Für Privatkunden, die die Umsatzsteuer nicht absetzen können, wäre der ermäßigte Satz natürlich angenehmer.

https://www.online-druck.biz/infos/pres ... 7-prozent/
https://www.youtube.com/watch?v=mzkNalCX2tk

Verfasst: Do Mär 26, 2015 8:47 am
von stefan schickhaus
Lieber Ingo,
du kannst auf diejenigen Anteile eines Auftrags, die auf geistiger Eigenleistung beruhen (Arrangement, Ergänzung von Akkordbezifferung, Fragmentvollendung, Design von Logos o.ä.) 7% Ust. verlangen. Der Rest, also der reine Notensatz, muss aber bei 19% bleiben. Beim Aufnahmeantrag zur KSK habe ich das alles durchgespielt …
LG : Stefan

Re: Mehrwertsteuersatz?

Verfasst: Do Mär 26, 2015 10:04 am
von rennert
Ingo hat geschrieben:... bin aber jetzt darauf aufmerksam gemacht worden, daß für Noten der ermäßigte Steuersatz von 7% gelte.
Das gilt ja grundsätzlich nur für den Vertrieb bzw. Handel.

alle Klarheiten beseitigt

Verfasst: So Mär 29, 2015 5:28 am
von Ingo
Danke, lieber Stefan. Ich kann mich nicht erinnern, daß das bei meiner Aufnahme in die KSK ein Thema war. Ein Auseinanderdividieren von geistiger Eigenleistung und Sonstigem wäre in unserem Metier wohl kaum möglich und noch schwieriger als bei der hirnrissigen Gastronomie-Verordnung (siehe Dieter Nuhr): Jede falsche Note, die man korrigiert, wäre eine solche Leistung … Trotzdem lese ich aus meiner Information die Möglichkeit des ermäßigten Steuersatzes:
In die gleiche Kategorie fallen Hefte und Broschüren mit Musiknoten. Für diese Produkte müssen keine 19% Mehrwertsteuer abgeführt werden.
Lieber Uli: Kann ja sein, daß die Regelung in Österreich weniger schwachsinnig ist als in Deutschland, ich halte es aber für völlig widersinnig und fiskalisch überhaupt nicht durchführbar, wenn Handel und Vertrieb ein und desselben Erzeugnisses mit einem anderen Steuersatz abgerechnet werden sollten als dessen Herstellung: Der Händler müßte es ja dann vom Produzenten mit 19% kaufen, dürfte aber nur 7% Vorsteuer abziehen und würde bei jedem Geschäft ungefähr 9% zusetzen. Da Bücher (und Musikalien!) grundsätzlich dem ermäßigtem Steuersatz unterliegen, müßte dieser m.E. für die gesamte Kette von der Produktion bis zum Verkauf gelten (Mir ist schon klar, daß man in diesem System mit Logik und Mathematik nicht weit kommt: irgendwie muß ja diese seltsame Geldvermehrung zustandekommen, die mit Wertschöpfung überhaupt nichts zu tun hat).
In meinem Falle handelt es sich um den Auftrag einer Druckerei, die den ermäßigten Steuersatz abgerechnet haben will: Da dieser Betrieb auf Notendruck spezialisiert ist, gehe ich davon aus, daß die sich auskennen.

Verfasst: So Mär 29, 2015 8:25 am
von rennert
Bei CD-Produktionen – zum Beispiel – ist es ja ähnlich: da werden verschiedene Steuersätze während der Produktion fällig. Ermässigt sind ja nur künstlerische Leistungen, die Toningenieure etwa müssen den normalen Steuersatz berechnen. Beim Verkauf fällt dann aber der nicht ermässigte Satz für das Gesamtprodukt an.

Verfasst: So Mär 29, 2015 9:21 am
von Ingo
Bei Tonträgern, die 19% USt unterliegen, kann ich das kaufmännisch noch nachvollziehen. Wie kann man aber Bücher und Musikalien mit 7% verkaufen, wenn zuvor 19% eingeflossen sind?
Ich werde mir das wohl mal beim Finanzamt erklären lassen müssen, da ich mir keinen Steuerberater leisten kann.

Verfasst: So Mär 29, 2015 10:56 am
von rennert
Die Umsatzsteuer ist eben genau das, eine Steuer auf den Umsatz. Der sie erhält, muss sie abführen, weil er diesen Umsatz gemacht hat. Letztlich bleibt dann nur noch der Netto-Betrag als Kostenstelle übrig. Wenn das Produkt wieder verkauft wird, wird damit ein Umsatz generiert, der dann eben wieder steuerpflichtig ist.